Leistungen und Kosten:
Konsultationen sind auch mittels Videosprechstunde und Hausbesuch möglich.
Kosten der Behandlung:
Ich führe eine reine Privatpraxis. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist daher nicht möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen.
Ich erlaube mir die Behandlungseinheit von 30 Minuten gemäß aktuell gültiger Fassung der GOÄ nach den Ziffern 801/806 mit dem Faktor 3,5 abzurechnen. Die Kosten hängen dabei im Einzelfall von den erbrachten Leistungen und der Komplexität der Behandlung ab. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen zwecks Kostendeckung in voller Höhe bis zum Faktor 3,5.
Selbstzahler:
Wenn Sie für die Behandlung selbst bezahlen sind für Sie keine Formalitäten notwendig. Abrechnungsgrundlage ist an dieser Stelle ebenfalls die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit obig genanntem Steigerungsfaktor.
Gerne können Sie auch vorab mit mir in Kontakt treten per Telefon, E-Mail oder über das Anfragenformular und mir Ihr Behandlungsanliegen kurz schildern.
Psychiatrische Sprechstunde:
Die Diagnostik sowie Behandlung psychiatrischer Erkrankungen wie beispielsweise Depression-/Angststörungen oder auch ADHS wird wie unter der Rubrik - Kosten der Behandlung - aufgeführt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen.
Ich erlaube mir die Behandlungseinheit von 30 Minuten gemäß aktuell gültiger Fassung der GOÄ nach den Ziffern 801/806 mit dem Faktor 3,5 abzurechnen. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen zwecks Kostendeckung in voller Höhe.
ADHS Testung/Diagnostik:
Die Testung/Diagnostik psychiatrischer Erkrankungen, hier am Beispiel der ADHS Testung/Diagnostik, wird wie unter der Rubrik - Kosten der Behandlung - aufgeführt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Bitte prüfen Sie dennoch vorab Ihre Versicherungsbedingungen zwecks Kostendeckung in voller Höhe bis zum Faktor von 3,5.
Der diagnostische Behandlungsablauf gliedert sich wie folgt:
1. Termin:
Ärztliches Erstgespräch, einschließlich Erhebung einer ausführlichen biografischen Anamnese, Sichtung von Schulzeugnissen sowie Erhebung einer Fremdanamnese (mit Ihrem Einverständnis), um die Symptomatik im Kindes-/Jugendalter sowie als Erwachsener genauer zu erörtern. Zudem erfolgt die Evaluation von Differentialdiagnosen/Komorbiditäten.
2. Termin:
Erhebung sowie Auswertung der AD(H)S-Testuntersuchung/Fragebögen, einschließlich Befundbesprechung und genauer Beschwerdeeinordnung.
3. Termin:
Erstellen eines individuellen Therapiekonzepts sowie auf Wunsch eines Befundberichts.
Die Gesamtkosten belaufen sich insgesamt auf etwa 700-800 Euro nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
ADHS Behandlung:
Die Behandlung psychiatrischer Erkrankungen, hier am Beispiel der ADHS-Behandlung, wird wie unter der Rubrik - Kosten der Behandlung - aufgeführt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen.
Ich erlaube mir die Behandlungseinheit von 30 Minuten gemäß aktuell gültiger Fassung der GOÄ nach den Ziffern 801/806 mit dem Faktor 3,5 abzurechnen. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen zwecks Kostendeckung in voller Höhe.
Psychotherapie:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation in der Regel von der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen, insofern dies im Versicherungsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nach dem erhöhten Satz der Gebührenordnung (3,5-fach). Bitte klären Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle vor Anfang der Therapie ab, ob und in welchem Umfang Psychotherapie eingeschlossen ist.
Ablauf:
Das Erstgespräch sowie die folgenden 5 Sitzungen (Probesitzungen) werden in der Regel von Ihrer Versicherung erstattet.
Bei fortgeführter Therapie muss therapeutisch bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Entsprechend den Regelungen Ihrer privaten Krankenversicherung kann dieser von mir erstellt werden. Bei Antragsbewilligung kann die eigentliche Therapie beginnen.
Die Gespräche können in deutscher wie auch in englischer Sprache geführt werden.
Wöchentliche Behandlungssitzungen werden angestrebt. Bei Fragen oder Unklarheiten bin ich Ihnen gerne behilflich.
