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Ausfallhonorar:
Mit der Vereinbarung eines Konsultationstermins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Für den Fall, dass Sie den vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Euro vereinbart. Dieses Honorar wird nicht von Ihrer Krankenversicherung erstattet. Die Zahlungsverpflichtung entfällt bei rechtzeitiger Absage des vereinbarten Termins mindestens 48 Stunden vor Diesem.
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